Wie warm muss die Mietwohnung sein?

Rechtsschutzversicherung

Wie warm muss die Mietwohnung sein?

Niemand friert im Winter gerne, das ist klar. Um das Heizen gibt es gerade in der kalten Jahreszeit immer wieder Streit zwischen Mietern und Vermieten. Welche Temperatur muss die Mietwohnung mindestens haben?

Auch wenn sich die Gerichte nicht ganz einig sind, gilt grundsätzlich folgende Faustregel: Während der Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April muss der Mieter in seinen Wohnräumen eine Mindesttemperatur von rund 21 Grad Celsius erreichen können, in Bad und Toilette 22 Grad. Rund um die Uhr müssen diese Mindesttemperaturen allerdings nicht gewährleistet sein, zwischen 23.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens reichen 18 Grad Celsius aus. Auch außerhalb der Heizperiode muss der Mieter übrigens heizen können, und zwar wenn die Zimmertemperatur bei kaltem Wetter tagsüber keine 18 Grad erreicht und es in den nächsten Tagen voraussichtlich nicht wärmer wird. Im Mietvertrag können auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden, allerdings nicht zum Nachteil des Mieters. Klauseln, nach denen tagsüber weniger als 20 Grad ausreichen sollen, sind beispielsweise unwirksam, ebenso Vereinbarungen, nach denen die Heizung nachts ganz abgeschaltet wird.

Lässt sich die Mindesttemperatur von rund 21 Grad Celsius nicht erreichen, muss der Vermieter diesen Wohnungsmangel baldmöglichst abstellen, andernfalls darf der Mieter die Miete mindern. Fällt die Heizung im Winter über längere Zeit komplett aus, kann die Miete bis zu 100 Prozent gekürzt werden. Lässt sich die Wohnung tagsüber nur bis 18 Grad heizen, ist eine Mietminderung von 20 Prozent angemessen. Gut, wenn man bei Streit mit dem Vermieter rechtsschutzversichert ist. Das gilt natürlich nicht nur beim Thema Heizung, sondern bei allen Streitigkeiten rund ums Wohnen - zum Beispiel, wenn der Vermieter mit Kündigung droht, die Miete ungerechtfertigt erhöht oder überhöhte Betriebskosten abrechnen will.

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