23.09.2009
Sozialversicherungs-Werte

Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungs-Werte
Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungs-

Rechengrößen 2010 beschlossen. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrates steigen damit die Beitragsbemessungs-Grenzen um gut zwei Prozent, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Anschluss an die wohl letzte Sitzung der Koalitionsregierung von Union und SPD mitteilte.

Die den Rechengrößen im kommenden Jahr zugrunde liegende positive Einkommensentwicklung in 2008 betrug in den alten Bundesländern 2,25 Prozent und in den neuen Bundesländern 2,11 Prozent.

Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgelt-Grenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2008 in Höhe von 2,25 Prozent zugrunde gelegt.

Das Kabinett bestätigte damit die im Referentenentwurf vom September errechneten Veränderungsdaten (VersicherungsJournal 11.9.2009).

Beitragsgrenzen bei der Rente steigen um 100 Euro

Die für die allgemeine Rentenversicherung relevante Beitragsbemessungs-Grenze wird für das Jahr 2010 um 100 Euro auf 5.500 Euro im Monat in den alten Bundesländern angehoben.

Die Beitragsbemessungs-Grenze in den neuen Bundesländern steigt ebenfalls um 100 Euro auf 4.650 Euro im Monat.

In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze um 75 Euro

Die Versicherungspflicht-Grenze in der GKV wird für das Jahr 2010 auf 49.950 (2009: 48.600) Euro im Jahr festgesetzt. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeits-Entgeltgrenze versicherungsfrei waren, steigt die Jahresarbeitsentgelt-Genze für das Jahr 2010 auf 45.000 (44.100) Euro.

Diese Grenzen sind für einen Wechsel eines GKV-Versicherten in die private Krankenversicherung (PKV) relevant, wobei die Marken drei Jahre in Folge übertroffen werden müssen.

Unabhängig davon, welche Versicherungspflicht-Grenze gilt, beträgt die Beitragsbemessungs-Grenze für das Jahr 2010 für alle GKV-Versicherten 45.000 Euro jährlich oder monatlich 3.750 Euro, was einer Erhöhung um 75 Euro im Monat entspricht.

Vorläufige Rechengrößen in der Sozialversicherung in Euro

 

Alte Bundesländer

Neue Bundesländer

2010

2009

2010

2009

BBMG Arbeiter-, Angestellten- u. Arbeitslosen-Vers.

monatl.

5.500

5.400

4.650

4.550

jährl.

66.000

64.800

55.800

54.600

BBMG
Kranken- und Pflegeversicherung

monatl.

3.750

3.675

3.750

3.675

jährl.

45.000

44.100

45.000

44.100

BBMG Knappschaft

monatl.

6.800

6.650

5.700

5.600

jährl.

81.600

79.800

68.400

67.200

Versicherungspflicht-Grenze Kranken- und Pflegeversicherung

monatl.

4.162,50

4.050

4.162,50

4.050

jährl.

49.950

48.600

49.950

48.600

Bezugsgrößen

monatl.

2.555

2.520

2.170

2.135

jährl.

30.660

30.240

26.040

25.620

vorläufiges Durch-schnitts-Entgelt in der Rentenversicherung

jährl.

32.003

BBMG = Beitragsbemessungs-Grenze; Quelle: BMAS