28.12.2009
Schwächt private Altersvorsorge die Wirtschaft?

Keine Belastungen für die Wirtschaft durch Riester-Sparen
Die Mischung der Finanzierungsverfahren bei der Altersvorsorge über Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung hat sich nach Ansicht der Bundesregierung gerade auch in der jüngsten Finanz-

und Wirtschaftskrise bewährt. Folglich wird die Gefahr gesamtwirtschaftlich negativer Effekte durch das Riester-Sparen als gering eingeschätzt.

Die Bundesregierung hält an der Auffassung fest, dass eine Verteilung von zukünftigen Risiken auf mehrere Säulen der Alterssicherung vernünftig ist, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Dr. Ralf Brauksiepe, in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias W. Birkwald und der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 17/378).

Der sozialpolitische Sprecher der Links-Fraktion hatte von der Bundesregierung wissen wollen, ob sich durch das Riester-Sparen eine Schwächung der Wirtschaft ergeben hat. Dabei berief sich der Abgeordnete auf Ergebnisse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung (VersicherungsJournal 17.11.2009).

Keine Belastungen für die Wirtschaft durch Riester-Sparen

Die in der IMK-Modellrechnung unterstellte Kausalkette, dass durch das Riester-Sparen die Sparquote deutlich angestiegen sei und den Konsum und damit das Wirtschaftswachstum beeinträchtigt habe, ist für die Bundesregierung nicht schlüssig.

Welche volkswirtschaftlichen Konjunktur- oder Wachstumswirkungen auf zusätzliches Sparen zurückzuführen seien und aus welchen Komponenten sich die zusätzliche Ersparnis ergebe, lasse sich in der Realität nicht beobachten. Die Ergebnisse der IMK-Studie hingen ganz entscheidend von den Modellannahmen ab, erklärte Brauksiepe.

Die Bundesregierung schätze die Gefahr gesamtwirtschaftlich negativer Effekte des Riester-Sparens als gering ein. Von daher geben es keinen Anlass, die gesellschaftspolitisch notwendige und sinnvolle Förderung der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge in Frage zu stellen.

Risikoverteilung auf mehrere Säulen der Alterssicherung

Die Bundesregierung hält auch an ihrer Auffassung fest, dass eine Verteilung von zukünftigen Risiken auf mehrere Säulen der Alterssicherung vernünftig ist. Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung seien vom demografischen Wandel in unterschiedlicher Weise betroffen.

Aus Gründen der Risikostreuung sei die Existenz der zusätzlichen kapitalgedeckten Vorsorge (private und betriebliche Altersvorsorge) unbestreitbar sinnvoll, denn sie verringere beispielsweise im Vergleich zur Umlagefinanzierung die Abhängigkeit der Alterssicherung von der Lohn- und Beschäftigungs-Entwicklung.

Verbesserter Erwerbsminderungsschutz lässt auf sich warten

In einer weiteren Kleinen Anfrage wollte Birkwald wissen, wie die Pläne der Bundesregierung aussehen, ob und wie die Absicherung gegen das Erwerbsminderungsrisiko in der staatlich geförderten Vorsorge kostenneutral verbessert werden könne. Ein entsprechender Prüfauftrag ist im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP festgeschrieben worden.

Hier wird sich offenbar vorerst nichts tun. Vor dem Hintergrund der sehr komplexen und komplizierten Regelungsmaterie seien Ergebnisse kurzfristig nicht zu erwarten, schrieb der Parlamentarische Staatssekretär im BMAS, Hans-Joachim Fuchtel, in der Antwort (Bundestagsdrucksache 17/312).