Bewahren Sie den Europäischen Unfallbericht im Auto auf
Bei kleineren Autounfällen ohne Personenschäden kommt die Polizei heutzutage nicht mehr an den Unfallort – etwa wenn man beim Ausparken ein abgestelltes Fahrzeug beschädigt oder vor der roten Ampel dem Vordermann auffährt. In solchen Fällen füllt man am besten gleich am Unfallort den „Europäischen Unfallbericht“ aus – ein mehrsprachiges Formular, das alle für die Schadenregulierung nötigen Fakten erfasst.
Den Vordruck zum Unfallbericht erhält man vom eigenen Kfz-Versicherer automatisch zusammen mit den Vertragsunterlagen. Auch auf den Websites der Versicherungen wird das Formular zum Downloaden und Ausdrucken angeboten. Der Unfallbericht sollte unbedingt im Fahrzeug aufbewahrt werden, damit er im Notfall gleich zur Hand ist. Der Vordruck wird gleich am Unfallort ausgefüllt, von den Beteiligten unterschrieben und den Kfz-Versicherern der Unfallbeteiligten zugeschickt. Die Fragen müssen so genau wie möglich beantwortet werden, damit der Unfallhergang optimal aufgeklärt werden kann. Ein ordnungsgemäßer Unfallbericht wird von Behörden und Versicherern problemlos als Beweismittel anerkannt. Wichtig: Ein Schuldanerkenntnis ist die Unterschrift unter den Europäischen Unfallbericht für keinen der Unfallgegner – wer seine Schuld ausdrücklich anerkennt, ohne dass sein Kfz-Versicherer den Schadenhergang zuvor prüfen konnte, riskiert seinen Kfz-Haftpflichtschutz.
In vielen Fällen kann es sich übrigens lohnen, kleinere selbstverschuldete Schäden aus der eigenen Tasche zu zahlen, um den erreichten Schadenfreiheitsrabatt nicht zu verlieren. Den genauen Betrag, den man maximal selbst zahlen sollte, kann man sich vom eigenen Kfz-Versicherer ausrechnen lassen. Diese Grenze ist abhängig vom bisher erreichten Rabatt und den Rückstufungsregeln des jeweiligen Versicherungstarifs. Faustregel: Schäden bis ca. 600 Euro kann man selbst übernehmen, um den Schadenfreiheitsrabatt nicht zu gefährden.