17.01.2012
Mobilität

Kfz-Versicherung mit Rabattschutz lohnt sich
Autounfälle sind oft teuer – sogar mit Vollkaskoschutz. Wenn Sie einen Unfall mit Versicherungsschaden verursachen, werden Sie vom Kfz-Versicherer häufig in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Das geht kräftig ins Geld, Sie zahlen jahrelang höhere Beiträge. Falls Sie eine Kfz-Versicherung mit Rabattretter-Klausel abschließen, können Sie sich aber einen oder sogar mehrere Versicherungsschäden erlauben, ohne gleich in eine teurere Schadenfreiheitsklasse zu rutschen. So bleibt Ihr Beitrag auch nach einem Versicherungsschaden genauso günstig wie zuvor. Kfz-Versicherer stufen ihre Kunden in der Haftpflicht und der Vollkasko für jedes Jahr ohne Versicherungsschaden in eine günstigere Schadenklasse ein. Je besser die Schadenfreiheitsklasse, desto mehr Rabatt gibt es auf den Grundbeitrag. Beispielsweise zahlen Einsteiger in der Kfz-Haftpflichtversicherung oft 240 Prozent der Grundversicherungsprämie. Wer nach sieben schadenfreien Jahren die Schadenfreiheitsklasse SF 7 erreicht, hat mit 50 Prozent der Grundprämie viel geringere Kosten. Das Ende des Rabatts ist meist nach 22 Jahren mit 30 Prozent erreicht, einige Versicherer gewähren danach sogar noch höhere Nachlässe. Nach einem Unfall mit Versicherungsschaden beispielsweise bei SF 24 wird man meist in SF 11 zurückgestuft, der Beitrag steigt dadurch von 30 wieder auf 45 Prozent. Gut deshalb, wenn Ihre Kfz-Police eine so genannte Rabattretter-Klausel enthält. Fachleute unterscheiden zwischen echten und unechtem Rabattschutz in den Tarifbedingungen der Kfz-Versicherer. Bei der unechten Variante wird man zwar in der SF-Klasse zurückgestuft, aber nur soweit, dass keine höhere Prämie fällig wird. Nachteil: Bei einem zweiten Schaden innerhalb kürzerer Zeit gerät man zwangsläufig in eine teurere Klasse. Echte Rabattretter dagegen belassen dem Kunden nach einem Einzelschaden ohne Einschränkung die zuvor erreichte Schadenfreiheitsklasse. Praxis-Tipp: Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, sollten Sie prüfen, ob die Vertragsbedingungen eine Rabattretter-Klausel enthalten. Bei bestehenden Policen lässt sich der Rabattretter oft gegen geringen Mehrbeitrag in den Vertrag aufnehmen.