Wenn Sie einen Bankkredit brauchen, können Sie Ihre Zahlungsfähigkeit mit einer so genannten Restschuldversicherung absichern. Die Restschuldversicherung ist praktisch eine Risikolebensversicherung in Höhe des bestehenden Kredits: Versterben Sie als Kreditnehmer, bevor Sie das Darlehen vollständig zurückzahlen konnten, kommt Ihr Restschuldversicherer für die verbleibenden Schulden auf. Je nach Anbieter und Tarif springt die Restschuldversicherung auch dann ein, wenn Sie Ihre Kreditschulden wegen Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit nicht mehr bedienen können.
Eine Restschuldversicherung macht durchaus Sinn, wenn im Todesfall eine Familie zu versorgen ist, die nicht auf möglichen Schulden sitzen bleiben soll. Wer nicht für Angehörige vorsorgen muss, braucht auch keinen Todesfallschutz. Für ihn selbst ist eine Restschuldpolice allenfalls interessant, wenn sie ausdrücklich auch bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit zahlt. Falls keine anderen dinglichen Sicherheiten da sind und die Bank auf einer Restschuldversicherung besteht, sollte man unbedingt darauf achten, dass die zusätzlichen Kosten den Kredit nicht zu teuer machen. Mehr als 10 Prozent Effektivkosten für einen Ratenkredit inklusive Versicherung sind deutlich zu hoch. Wichtig zu wissen: Macht die Bank den Abschluss einer Restschuldversicherung zur Bedingung für die Kreditvergabe, muss sie die Versicherungsprämie in die effektiven Kosten des Kredits einrechnen, die im Angebot und im Vertrag für den Kunden klar erkennbar sein müssen. Die Bank darf einen Konsumentenkredit nicht zu „6 Prozent Effektivzins“ anbieten, wenn sie zwingend eine Restschuldversicherung verlangt und die Gesamtkosten dadurch in Wirklichkeit auf 9 Prozent steigen.
Als falsch beratener Kunde können Sie in einem solchen Fall die Differenz zwischen den ausgewiesenen und den tatsächlichen Kosten zurückverlangen. Im Streitfall müssen Sie natürlich nachweisen, dass Sie mit zu niedrigen Kosten gelockt wurden und der Kredit gleichzeitig an die Restschuldversicherung gebunden war – lassen Sie sich bei Vertragsabschluss gegebenenfalls schriftlich bestätigen, dass der Kredit nur in Verbindung mit der Restschuldversicherung gewährt wird. In jedem Fall gilt: Lassen Sie sich als Kreditkunde vom Bankberater genau vorrechnen und schriftlich bestätigen, welche Effektivkosten Ihnen durch den Kredit plus Restschuldversicherung tatsächlich entstehen.