Im sommerlichen Bootsverkehr kommt es leicht zu Unfällen. Auch auf dem Wasser gilt: Wenn Sie anderen Schäden zufügen, haften Sie unbegrenzt. Als Freizeitsegler oder Motorbootfahrer sollten Sie deshalb richtig versichert sein. Zum Basisschutz gehört eine Bootshaftpflichtversicherung, teurere Boote sollten Sie zusätzlich teil- oder vollkaskoversichern.
Die Bootshaftpflichtversicherung springt finanziell ein, wenn man mit dem eigenen Schiff Sach- oder Personenschäden verursacht – etwa wenn man die Wasserverkehrsregeln missachtet und ein anderes Boot rammt, beim Anlegen den Steg beschädigt oder mit dem Motorboot einen Schwimmer verletzt. Der Haftpflichtschutz greift auch, wenn jemand anderes als der Bootseigentümer am Ruder steht, sofern diese Person den je nach Schiffsart erforderlichen Bootsführerschein besitzt. Gerade Personenschäden können im Ernstfall extrem teuer werden und die finanzielle Existenz des Verursachers gefährden. Die Versicherungssumme in der Bootshaftpflicht sollte deshalb bei mindestens 5 Millionen Euro liegen, größere Motoryachten werden besser mit 20 Millionen Euro haftpflichtversichert. Mitversichert in der Bootshaftpflicht ist das Ziehen von Wasserskiläufern und Parasailern, ebenso der Gebrauch eines Beiboots. Reiselustige sollten darauf achten, dass die Haftpflicht fürs heimische Schiff auch für im Urlaubsland gecharterte Boote gilt – diese Leistungserweiterung ist bei kundenfreundlichen Anbietern heute Standard. Auf vielen Gewässern im Ausland ist die Bootshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel in den Niederlanden, in Belgien, Italien, Kroatien, Ungarn und Spanien.
Ähnlich wie in der Kfz-Versicherung wird auch für Boote Teilkasko- und Vollkaskoschutz angeboten. Die Bootsteilkasko zahlt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Boots durch Kentern, Brand, Blitzschlag, Diebstahl, bei Transportmittelunfällen und Sturmschäden ab Windstärke acht. Versichert ist das gesamte Boot samt fest eingebauter maschineller und technischer Ausstattung. Teilkaskoschutz besteht selbstverständlich auch im Winterlager außerhalb des Wassers. Die Bootsvollkasko bezahlt sogar Schäden, die Sie selbst am eigenen Schiff verursachen – zum Beispiel die erforderliche Reparatur nach einem selbst verschuldeten Unfall oder nach einer Grundberührung. Auch die immer häufigeren Vandalismusschäden werden im Ernstfall vom Vollkaskoschutz ersetzt.