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08.07.2011
Beruf

So finden Sie die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Sie krank werden und Ihren Job verlieren, drohen rasch finanzielle Probleme. Die knappe staatliche Invalidenrente reicht im Normalfall zum Leben nicht aus. Schützen Sie sich deshalb rechtzeitig mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch ein Billigvertrag mit unzureichenden Leistungen nützt Ihnen im Ernstfall wenig. Schauen Sie deshalb nicht nur auf günstige Beiträge, sondern vor allem auf kundenfreundliche Vertragsbedingungen.

 

Die Berufsunfähigkeitsrente muss sicher fließen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und Versorgung brauchen. Achten Sie deshalb darauf, dass der Versicherer die Rente bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit in jedem Fall zahlt, solange Sie keiner neuen Arbeit nachgehen und angemessenes Geld verdienen („konkrete Verweisung“). Andernfalls kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn Sie trotz Berufsunfähigkeit auch nur theoretisch in einer anderen, halbwegs gleich bezahlten Tätigkeit einsetzbar wären („abstrakte Verweisung“). Wer beispielsweise als Handwerker wegen Rückenproblemen berufsunfähig wird, müsste sich dann auf eine Verkäufertätigkeit im Baumarkt verweisen lassen – egal, ob er eine solche Arbeit überhaupt findet oder nicht. Außerdem sollte der Versicherer bei Vertragsabschluss nur nach Krankheiten fragen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Sein Rücktrittsrecht wegen falscher oder unvollständiger Gesundheitsangaben sollte ebenfalls auf fünf Jahre nach dem Vertragsabschluss beschränkt sein. Gute Berufsunfähigkeitsversicherer schreiben bereits vor dem Vertragsschluss die Ärzte des Antragstellers an und bitten um Mitteilung aller Diagnosen, Behandlungen und Beschwerden – so ist sichergestellt, dass der Versicherungsschutz später nicht wegen fehlender Angaben über Vorerkrankungen gefährdet ist.

 

Für die Meldung einer Berufsunfähigkeit sollte keine Ausschlussfrist gelten. Andernfalls kann es zum Streit kommen, wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeit beispielsweise wegen eines langen Klinikaufenthalts erst sieben Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit mitteilen, obwohl Sie den Versicherer laut Vertragsbedingungen innerhalb von sechs Monaten hätten informieren müssen. Als Nachweis der Berufsunfähigkeit sollte eine fachärztliche Bescheinigung darüber ausreichen, dass man seinen Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate lang nicht ausüben kann, ohne dass der Versicherer die Rentenzahlung noch von einer eigenen Nachprüfung abhängig machen darf.
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