Wenn Sie ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen, können Sie die attraktive Riester-Förderung nutzen. Das haben viele Bürger erkannt und im vergangenen Jahr bereits 300.000 neue Wohn-Riesterverträge abgeschlossen – mehr als doppelt so viele wie im Jahr zuvor, das zeigen die jüngsten Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Lassen auch Sie sich als Bauherr die hohe Riester-Förderung nicht entgehen!
Wohn-Riester funktioniert genau so einfach wie Bausparen: Man zahlt einige Jahre lang regelmäßig Geld ein, später bekommt man einen Baukredit zu besonders günstigen Zinsen. Der Staat beteiligt sich sowohl in der Ansparphase als auch während der Rückzahlung mit attraktiven jährlichen Zulagen. Die Höhe der staatlichen Förderung hängt vom Familienstand und der Zahl der Kinder ab. Bis zu 154 Euro Grundzulage erhalten Sie als Riester-Kunde jährlich, für jedes Kind kommen noch einmal 185 Euro hinzu. Für ab 2008 geborene Kinder gibt es sogar 300 Euro Riester-Zulage pro Jahr. Junge Leute bis 25 Jahre bekommen beim Abschluss ihres Riestervertrags zusätzlich einen Einmalbonus von 200 Euro. Wenn Sie die Maximalförderung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einschließlich der Zulagen 4 Prozent Ihres Jahresgehalts in den Wohn-Riestervertrag einzahlen. Als Gutverdiener mit hoher persönlicher Steuerlast können Sie alternativ zur Zulagenförderung jährlich bis zu 2.100 Euro Riester-Beitrag steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft nach und wendet automatisch die günstigere Lösung für Sie als Riester-Kunden an.
Die Wohn-Riesterförderung bekommen Sie übrigens auch für die Rückzahlung eines Baukredits, der den Fördervoraussetzungen entspricht (Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie, die nach dem 31.12.2007 erworben wurde; Rückzahlung des Kredits bis spätestens zum 68. Lebensjahr). Die Zulagen fließen dann direkt in die Tilgung. So profitieren Sie als Bauherr sofort von der Förderung und müssen nicht erst warten, bis Ihr Wohn-Riestervertrag zuteilungsreif wird.