Rechtstreitigkeiten sind oft teuer. Wer Probleme mit seiner Bank hat, muss nicht gleich vor den Kadi, denn die bundesdeutschen Banken unterhalten eine kostenlose außergerichtliche Schlichtungsstelle. Wenn es Streit zum Beispiel um unberechtigte Abbuchungen, überhöhte Gebühren oder über die Kosten bei Missbrauch einer Zahlungskarte gibt, kann man sich jederzeit an www.bankenombudsmann.de wenden.
Die Ombudsleute des Bankenverbands schlichten Unstimmigkeiten zwischen privaten Geschäftsbanken und ihren Kunden. Sparkassen, Volksbanken, Landesbanken und Bausparkassen unterhalten eigene Schlichtungsstellen. Auch deren Adressen sind in der jeweiligen Geschäftsstelle vor Ort zu erfahren. Kundenbeschwerden leiten die Schlichtungsstellen an die betroffene Bank oder Sparkasse weiter. Das Kreditinstitut muss binnen eines Monats Stellung nehmen. Anschließend entscheidet der Ombudsmann und leitet die Entscheidung beiden Parteien zu. Die beteiligte Bank ist an Schlichtungssprüche bis zu einem Beschwerdewert von 5.000 Euro gebunden. Das gilt jedoch nicht für den Kunden: Ist er mit dem Schlichtungsspruch unzufrieden, kann er weitere rechtliche Schritte ergreifen – zum Beispiel gegen die Bank klagen. Rechtsnachteile wie eine Verjährung braucht nicht zu fürchten, wer bei Konflikten mit der Bank zunächst die Schlichtungsstelle einschaltet. Während des Schlichtungsverfahrens wird die Verjährungsfrist „gehemmt“, die Dauer des Verfahrens wird bei der Berechnung der Verjährungsfrist also nicht eingerechnet.
Mehr als 15.000 Fälle hat die Schlichtungsstelle des Bankenverbandes seit ihrer Gründung im Jahr 2003 bis heute bearbeitet. Mehr als die Hälfte der Streitigkeiten wurde im Interesse des Kunden gelöst. Bei rund einem Drittel der Fälle ging es um Fragen des Zahlungsverkehrs, bei 25 Prozent um Kredite und bei 22 Prozent um das Wertpapiergeschäft. Das Schlichtungssystem der Banken und Sparkassen ist zwar grundsätzlich für Verbraucher gedacht, auch Unternehmen und Selbstständige können den Dienst der Ombudsleute aber kostenlos nutzen.